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Neue Öffnungszeiten!Ab dem 01.02.2024 sind wir Mo-Do von 9-12 Uhr und 13-16 Uhr sowie Fr von 9-12 Uhr für Sie erreichbar.

Rauchwarnmelder

In Deutschland sterben jährlich ungefähr 600 Menschen bei Gebäudebränden. Mehr als 6.000 Menschen erleiden schwere Verletzungen, die sie oft lebenslang mit sich tragen. Die meisten Feuer mit Todesfolge treten bei Nacht auf, wenn die Bewohner schlafen. Besonders gefährdet sind die Bewohner von Mehrfamilienhäusern: Zum einen existieren hier deutlich mehr Gefahrenquellen als in einem Einfamilienhaus, zum anderen bemerken die Bewohner oft gar nicht, wenn sich in einer anderen Wohnung ein Feuer ausbreitet. Darüber hinaus ist eine besonders große Anzahl Menschen von der Gefahr betroffen. Ein Frühwarnsystem stellt sicher, dass die Hausbewohner sofort alarmiert werden und Zeit zur Evakuierung haben oder sogar im Anfangsstadium befindliche Feuer löschen können.

Gesetzliche Regelungen für Nordrhein-Westfalen in der Übersicht:
  • Ausstattungspflicht gemäß Landesbauordnung (§49 Absatz 7 BauO NRW):
    • Neubauten ab 31.03.2013
    • Wohnungsbestand bis spätestens 31.12.2016
  • Mindestausstattung für jede Wohnung:
    • Schlafräume
    • Kinderzimmer
    • Flure, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen
  • der Eigentümer der Wohnung ist verantwortlich für den Einbau
  • der Besitzer der Wohnung (bei Mietwohnungen der Mieter) ist verantwortlich für die Betriebsbereitschaft
  • die Funktionsfähigkeit jedes Melders ist regelmäßig zu überprüfen (jährliche Sicht-/Funktionsprüfung)
  • Details in Bezug auf Planung, Einbau, Betrieb sowie Instandhaltung der Rauchwarnmelder werden durch DIN 14676 geregelt

Unsere Produkte

Logo Ei Electronics
Rauchwarnmelder Ei Electronics Ei6500-OMS
funvernetzte Warnmelder

Mit den Warnmeldern der Molls GmbH sind die Bewohner Ihres Objekts bestmöglich geschützt. Wir stellen sicher, dass Sie als Eigentümer alle gesetzliche Vorschriften zuverlässig einhalten. Neben der fachgerechten Installation der Rauchwarnmelder führen wir die jährliche Überprüfung der einzelnen Rauchwarnmelder durch. Die Molls GmbH bietet Ihnen Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen:

  • Rauchwarnmelder warnen die Bewohner rechtzeitig vor Brandgefahr und schützen vor allem nachts vor lebensgefährlichen Brandgasen
  • Kohlenmonoxidwarnmelder warnen rechtzeitig vor austretendem Kohlenmonoxid und schützen vor der unsichtbaren Gefahr und den folgeschweren Konsequenzen einer Kohlenmonoxidvergiftung
  • Hitzewarnmelder warnen zuverlässig bei gefährlicher Hitzeentwicklung im Raum
  • Unsere Hörgeschädigtenlösung schützt Menschen mit eingeschränktem Wahrnehmungsvermögen zuverlässig und stellt sicher, dass die vorgeschriebenen, besonderen organisatorischen Maßnahmen durch den Eigentümer eingehalten werden
  • funkvernetzte Warnsysteme ermöglichen eine zeitgleiche Alarmierung in allen Gebäudeteilen und schaffen somit einen wertvollen Zeitvorsprung, vor allem bei Kindern oder in der Mobilität eingeschränkten Menschen

Rauchwarnmelder Ei Electronics Ei6500-OMS mit kompletter Ferninspektion

Geräte des Marktführers
Rauchmelder

Unser Rauchwarnmelder Ei 6500-OMS lässt sich bequem aus der Ferne warten. Die Inspektion erfolgt nach dem Verfahren C gemäß DIN 14676-1, das heißt, sämtliche Kriterien werden vom Melder automatisch geprüft und per Funk aus der Ferne ausgelesen.

Höchste Qualität
VdS zertifiziert

Unsere Rauchwarnmelder besitzen herausragende Qualitätseigenschaften. Sie sind VdS-zertifiziert gemäß DIN EN 14604 und besitzen das Q-Zertifikat nach vfdb 14-01/VdS 3131. Die besondere Qualität unserer Rauchwarnmelder ist wiederholt von verschiedenen (deutschen und europäischen) Testinstituten bestätigt worden; die Modelle von Ei Electronics wurden zuletzt erneut Testsieger bei Stiftung Warentest (Ausgabe 01/2016).

TÜV-zertifizierte Mitarbeiter
zertifizierte Mitarbeiter

Alle unsere Monteure sind geschult als "Fachkraft für Rauchwarnmelder" nach DIN 14676 und wurden vom TÜV zertifiziert. Damit gewährleisten wir bei der Montage und der jährlichen Funktionskontrolle höchste Qualität und Sicherheit.

Sicht-/Funktionsprüfung

Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders muss regelmäßig überprüft und durch Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Art und Umfang der Wartung regelt die DIN 14676. Sind die Rauchwarnmelder im Brandfall nicht betriebsbereit, haftet der Vermieter bzw. der Hausverwalter, es sei denn, er kann die Druchführung einer jährlichen Wartung nachweisen. Die Molls GmbH führt die jährliche Wartung zuverlässig und rechtssicher für Sie durch.

Umfang der jährlichen Ferninspektion gemäß DIN 14676-1:
  • Kontrolle der Energieversorgung
  • Kontrolle der Rauchsensorik auf Funktion
  • Kontrolle der Funktion des Warnsignals
  • Kontrolle auf Öffnung des Raucheintritts
  • Überwachung des Umfeldes auf freien Raucheintritt in 0,5 m
  • Kontrolle der Demontage
  • Kontrolle auf funktionsrelevante Beschädigungen