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Neue Öffnungszeiten!Ab dem 01.02.2024 sind wir Mo-Do von 9-12 Uhr und 13-16 Uhr sowie Fr von 9-12 Uhr für Sie erreichbar.

Heizkostenabrechnung

Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 556 Absatz 3 BGB) ist der Vermieter / Eigentümer eines Objektes dazu verpflichtet, jährlich mit den Nutzern über die Heiz- und Betriebskosten abzurechnen. Mit unserem Abrechnungsservice erstellen wir für Sie und Ihre Nutzer eine übersichtliche und transparente Abrechnung und sorgen für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen.

Für die Abrechnung der Heizkosten ist in Deutschland die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) bindend. Sie verpflichtet Vermieter, den anteiligen Verbrauch von Heizwärme und Warmwasser der einzelnen Nutzer zu erfassen und die Kosten verbrauchsgerecht zu verteilen.

Grundlage Ihrer Heizkostenabrechnung bilden die individuellen Verbrauchswerte der Nutzer. Dazu setzen wir ausschließlich bewährte Messtechnik von den Marktführern ein. Am Ende jeder Abrechnungsperiode lesen wir die installierten Geräte ab und erstellen auf Basis der Verbrauchsdaten sowie der von Ihnen übermittelten Kosten- und Nutzerdaten Ihre Abrechnungen.

Gesamtabrechnung

Für Ihr Objekt erstellen wir eine Gesamtabrechnung, die Ihnen eine detaillierte Übersicht über die Gesamtkosten des Objekts und die Kosten für die einzelnen Nutzer gibt. Somit haben Sie bei Rückfragen alle Informationen zur Verfügung und sind jederzeit auskunftsfähig.

Einzelabrechnung

Für die Weitergabe an Ihre Nutzer erhalten Sie entsprechende Einzelabrechnungen. Diese enthalten alle für die einzelnen Nutzer relevanten Informationen, die übersichtlich und verständlich dargestellt sind.

Betriebskostenabrechnung

Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 556 Absatz 3 BGB) ist der Vermieter / Eigentümer eines Objekts dazu verpflichtet, jährlich mit den Nutzern über die Heiz- und Betriebskosten abzurechnen. Betriebskosten sind diejenigen Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.

Die Erstellung der Betriebskostenabrechnung übernehmen wir gerne für Sie. Nach Übermittlung der einzelnen Kosten erstellen wir für jeden Nutzer eine übersichtliche und nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung. Die einzelnen Kosten werden mit den jeweiligen Verteilerschlüsseln separat und verständlich ausgewiesen. Voraussetzung für die Umlagefähigkeit der Hausnebenkosten auf die einzelnen Nutzer ist eine jeweilige mietvertragliche Vereinbarung.

Finanzierung

Für die Finanzierung unserer Mess- und Erfassungsgeräte haben Sie zwei Möglichkeiten: Miete oder Kauf. Bei der Miete entfallen jegliche Anfangsinvestitionen und die Kosten werden über den gesamten Mietzeitraum gleichmäßig verteilt. Mietgebühren können vollständig auf die Nutzer umgelegt werden, da sie aufgrund der Regelungen der Heizkostenverordnung (§4 Absatz 2 / §7 Absatz 2) zu den Betriebskosten der Heizungsanlage zählen. Voraussetzung für die Umlagefähigkeit ist, dass die Nutzer über die geplante Maßnahme informiert werden (§4 Absatz 2). Während der gesamten Laufzeit eines Mietvertrages stellen wir automatisch die Funktionsfähigkeit der installierten Geräte sicher.

Wechselservice

Wechselservice

Sie sind unzufrieden mit Ihrem derzeitigen Messdienstleister? Sie möchten Kosten für Ihre Mieter einsparen? Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Wechsel zur Molls GmbH. Wir sichten die bestehenden Verträge mit Ihrem Messdienstleister und wickeln den gesamten Wechsel für Sie ab - reibungslos und für Sie völlig ohne Aufwand. Sie erteilen uns lediglich eine Handlungsvollmacht für den Wechsel, alles Weitere regeln wir für Sie. Ein genauer Blick in die Verträge lohnt sich, auch wenn Ihre Verträge noch Restlaufzeiten aufweisen. Sprechen Sie uns an!

Online-Dienste

Online-Portal

Als Eigentümer oder Verwalter können Sie uns die notwendigen Daten für die Erstellung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung bequem online übermitteln. Nutzerwechsel, Leerstände sowie die einzelnen Kostenpositionen werden online eingegeben und können jederzeit aktualisiert werden. Ihre Eingaben überprüfen wir automatisch auf Plausibilität, so dass fehlerhafte Einträge vermieden werden. Nach der Übergabe der Daten beginnen wir schnellstmöglich mit der Erstellung Ihrer Abrechnung.

Online-Services / Login
Datenträgeraustausch

Wenn Sie über eine immobilienwirtschaftliche Software verfügen, können Sie durch den Datenträgeraustausch wertvolle Zeit sparen. Die Kosten- und Nutzerdaten werden über eine Schnittstelle Ihrer Verwaltersoftware direkt und ohne Papierformulare an uns übermittelt. Die elektronische Übertragung der Daten ist noch schneller und einfacher. Der Aufwand der Datenübermittlung wird merklich reduziert und Fehlerquellen vermieden. Der Ausdruck der Abrechnung kann entweder bei Ihnen oder in unserem Haus erfolgen.

Energieausweis

Ernergieausweis

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Der Energieausweis ist immer für das gesamte Gebäude ausgestellt und enthält wichtige Angaben zum Gebäude, zu den für die Beheizung verwendeten Energieträgern (zum Beispiel Gas) sowie über die Energiekennwerte des Gebäudes.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem verbrauchsorientierten und bedarfsorientierten Energieausweis. Der verbrauchsorientierte Energieausweis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen 3 Jahre; der bedarfsorientierte Energieausweis berechnet den Energiebedarf anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten.

Seit dem 01.Mai 2014 gilt die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Bei Verkauf und Vermietung des Gebäudes hat der Eigentümer/Verkäufer künftig schon dem Interessenten unverzüglich einen Energieausweis vorzulegen. Bei Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages ist der Eigentümer / Verkäufer dazu verpflichtet, dem Käufer / Mieter eine Kopie des Energieausweises auszuhändigen.

Gerne erstellen wir für Ihr Objekt den verbrauchsorientieren Energieausweis. Dabei wird der Verbrauch der letzten drei Jahren berücksichtigt.